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Wissenszurechnung bei der Einzel(kapital)gesellschaft

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenGrasserNovember 2024

Juristische Personen bedürfen schon aufgrund ihrer Beschaffenheit als rechtliche Konstrukte einer Zurechnung, weil sie weder zu eigenen Wahrnehmungen noch zu eigenem Wissen fähig sind.

Abgrenzung

Zur Unterscheidung zwischen der Zurechnung von Gehilfen und der Zurechnung zu juristischen Personen wird auf das Briefing  Wissenszurechnung – Allgemeines verwiesen.

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