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Realteilung

GesellschaftsrechtUmgründungsrechtSonnberger/Jenny/RastegarSeptember 2024

Der gesellschaftsrechtliche Begriff der Realteilung beschreibt die Übertragung des Vermögens von Personengesellschaften an ihre Gesellschafter bei gleichzeitigem Untergang ihrer (entsprechenden) Gesellschafterrechte. Im Steuerrecht findet sich eine Begriffsdefinition in § 27 Abs 1 UmgrStG.

Begriffe

Es werden die folgenden Arten von Realteilungen unterschieden:

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