Der gesellschaftsrechtliche Begriff der Realteilung beschreibt die Übertragung des Vermögens von Personengesellschaften an ihre Gesellschafter bei gleichzeitigem Untergang ihrer (entsprechenden) Gesellschafterrechte. Im Steuerrecht findet sich eine Begriffsdefinition in § 27 Abs 1 UmgrStG.
Begriffe
Es werden die folgenden Arten von Realteilungen unterschieden: