Der gesellschaftsrechtliche Begriff der Spaltung bedeutet im Grunde die Übertragung aller oder einzelner Vermögensteile einer Kapitalgesellschaft auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften gegen Gewährung von Anteilen an der/den übernehmenden Gesellschaft/en für die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft. Es sind mehrere Arten von Spaltungen denkbar. Die anzuwendenden Vorschriften finden sich va im Bundesgesetz über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl Nr 304/1996. Die grenzüberschreitende Spaltung innerhalb der EU wird mittlerweile durch das EU-UmgrG geregelt.