Verlängerung der Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe

GesetzgebungSteuerrechtBleyerJänner 2024

Verlängerung der Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der EU zulässige Mindestbesteuerungsniveau bis Ende 2023; höherer Energiekrisenbeitrag von Stromerzeugern

Inkrafttreten

1.6.2023

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

21.6.2023

Betroffene Normen

EKBSG, ElAbgG, Erdgasabgabegesetz

Betroffene Rechtsgebiete

Energieabgaben

Quelle

BGBl I 2023/64

Bundesgesetz, mit dem das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom geändert werden; BGBl I 2023/64, ausgegeben am 21. 6. 2023
 (NR 25. 5. 2023, 743/BNR 27. GP ; IA 12. 5. 2023, 3373/A 27. GP )

1. Änderung des Erdgasabgabegesetzes

Im Hinblick auf die weiterhin sehr hohen Erdgaspreise für Endverbraucher soll die Senkung der Erdgasabgabe auf das zulässige Mindestbesteuerungsniveau gemäß EU-Energiebesteuerungsrichtlinie um ein halbes Jahr bis Ende 2023 verlängert werden, vgl hierzu das Briefing Energiepaket.

Hinweis
Zur weiteren Verlängerung bis Ende 2024 siehe Änderung UStG, KfzStG, ElAbgG ua

2. Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes

Im Hinblick auf die weiterhin sehr hohen Endverbraucherpreise für Elektrizität soll die Senkung der Elektrizitätsabgabe auf das zulässige Mindestbesteuerungsniveau gemäß EU-Energiebesteuerungsrichtlinie um ein halbes Jahr bis Ende 2023 verlängert werden, vgl hierzu das Briefing Energiepaket.

Hinweis
Zur weiteren Verlängerung bis Ende 2024 siehe Änderung UStG, KfzStG, ElAbgG ua

3. Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom

Auf Grund der gesunkenen Großhandelspreise soll die Obergrenze für Markterlöse ab Juni 2023 von € 140,- auf € 120,-  je Megawattstunde Strom abgesenkt werden, vgl hierzu das Briefing Übergewinnsteuer für Energieunternehmen.



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