Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz

GesetzgebungZivilrechtKolmaschDezember 2025

Rückwirkende Sanierung von Wertsicherungsklauseln (Bezugnahme auf zurückliegenden Indexwert, Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG)

Inkrafttreten

1.1.2026

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Vorschlag

Letzte Änderung

12.12.2025

Betroffene Normen

ABGB, KSchG

Betroffene Rechtsgebiete

Miet- und Wohnrecht

Quelle

RV 279 BlgNR 28. GP ; AB 314 BlgNR 28. GP ; NR 11. 12. 2025

Mit dem Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) wird zum einen die jüngste Rsp des OGH zur beschränkten Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf Dauerschuldverhältnisse positiviert. Zum anderen werden im neuen § 879a ABGB Vorgaben für die Inhaltskontrolle von Wertsicherungsklauseln eingeführt, die eine Unwirksamkeit aufgrund eines vor Vertragsabschluss liegenden Ausgangswerts unwahrscheinlicher machen.

Die Neuerungen treten am 1. 1. 2026 in Kraft und sind nach dem Übergangsrecht auch auf bereits bestehende Verträge anzuwenden (§ 1503 Abs 30 ABGB; § 41a Abs 41 KSchG).

Im Einzelnen sieht das ZIAG folgende Änderungen vor:



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