Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz

GesetzgebungZivilrechtKolmaschJänner 2026

Rückwirkende Sanierung von Wertsicherungsklauseln (Bezugnahme auf zurückliegenden Indexwert, Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG)

Inkrafttreten

1.1.2026

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

2.1.2026

Betroffene Normen

ABGB, KSchG

Betroffene Rechtsgebiete

Miet- und Wohnrecht

Quelle

BGBl I 2025/110

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz – ZIAG), BGBl I 2025/110 vom 29. 12. 2025 (AB 314 BlgNR 28. GP ; RV 279 BlgNR 28. GP ).

 

Mit dem Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) wurde zum einen die jüngste Rsp des OGH zur beschränkten Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf Dauerschuldverhältnisse positiviert. Zum anderen wurden im neuen § 879a ABGB Vorgaben für die Inhaltskontrolle von Wertsicherungsklauseln eingeführt, die eine Unwirksamkeit aufgrund eines vor Vertragsabschluss liegenden Ausgangswerts unwahrscheinlicher machen.

Die Neuerungen sind am 1. 1. 2026 in Kraft getreten und nach dem Übergangsrecht auch auf bereits bestehende Verträge anzuwenden (§ 1503 Abs 30 ABGB; § 41a Abs 41 KSchG).

Im Einzelnen sieht das ZIAG folgende Änderungen vor:



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