KSchG: § 6 Abs 2 Z 4
ABGB: § 879 Abs 3
§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG ist auf Wertsicherungsklauseln anwendbar. Eine Wertsicherungsklausel in Mietvertrags-AGB für Verbraucher ist gesetzwidrig, wenn sie nicht auf die in dieser Bestimmung vorgesehene zeitliche Schranke für Entgelterhöhungen (zwei Monate ab Vertragsabschluss) Bedacht nimmt.