Inkrafttreten | 11.12.2021 |
Stand des Gesetzgebungsverfahrens | Gesetz |
Letzte Änderung | 13.12.2021 |
Betroffene Normen | |
Betroffene Rechtsgebiete | Strafrecht |
Quelle | BGBl I 2021/201, 398/BNR , AB 1109 , RV 1099 BlgNR 27. GP ; 137/ME |
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden (BGBl I 2021/201, , 398/BNR , AB 1109 , RV 1099 BlgNR 27. GP ; 137/ME)
Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung der RL (EU) 2019/713 [zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln ...] und umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Erweiterung der Definition der unbaren Zahlungsmittel § 74 Abs 1 Z 10 StGB um nicht körperliche Zahlungsmittel, inklusive virtuelle Währungen;
- Erweiterung der Tathandlungen in § 148a StGB (Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch), § 241b StGB (Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder verfälschter unbarer Zahlungsmittel), § 241c StGB (Vorbereitung der Fälschung unbarer Zahlungsmittel) und § 241f StGB (Annahme, Weitergabe oder Besitz entfremdeter unbarer Zahlungsmittel);
- Anhebung der Strafdrohungen in § 126c StGB (Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten), § 148a StGB , § 241c StGB , § 241h StGB (Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels);
- Implementierung der Qualifikation der Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung in § 147 (Schwerer Betrug), § 148a StGB , § 241b StGB und § 241f StGB.
Die Änderungen treten mit dem Tag nach Kundmachung im BGBl in Kraft.