vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stundung

SchuldrechtAllgemeinesMerzDezember 2023

Es gibt zwei Arten von Stundungen: Bei der vollen Stundung wird die Fälligkeit (nachträglich) hinausgeschoben, wodurch der Verzug beendet wird. Die reine Stundung lässt die Fälligkeit hingegen unberührt; es wird bloß die Geltendmachung der Forderung hinausgeschoben, weshalb weiterhin Verzugszinsen anfallen.

Einleitung – Rechtsgrundlagen

Eine Stundung kann sich aus

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte