Unter Angeld wird ein von einem Vertragsteil dem anderen Teil im Voraus gegebenes Wertobjekt (idR Bargeld) verstanden. Hierbei handelt es sich um ein Zeichen für einen Abschluss oder um eine Sicherstellung für die Vertragserfüllung. Das Angeld kann im Fall von schuldhafter Nicht- oder Schlechterfüllung unter gleichzeitigem Rücktritt von Erfüllungsansprüchen behalten bzw in doppelter Höhe (vom Geber) zurückgefordert werden. Der Verfall ist schadensunabhängig. Es handelt sich daher um einen pauschalisierten Mindestschadenersatz.