vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vermögensverwaltung / finanzielle Angelegenheiten - Sachwalter

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzRosenmayrJuni 2019

Dieses Briefing behandelt die alte Rechtslage vor dem 2. ErwSchG.

Zur alten Rechtslage: Der Sachwalter musste dem Gericht gegenüber einen Antrittsbericht erstatten, in dem alle Vermögensbestandteile der betroffenen Person angeführt waren. Weiters waren die Einnahmen und Ausgaben in Form einer Antritts-, laufenden und Schlussrechnung offenzulegen. Zur Veranlagung von Vermögen siehe §§ 215–221 ABGB aF.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte