vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für Kartellteilnahme

SchadenersatzBesondere HaftungsfälleStegner/Wetter/KiehlJänner 2024

Die zivilrechtliche Haftung für Kartellteilnahme ist Folge der Überzeugung, dass das Kartellverbot nicht nur Institutionenschutz, sondern auch Individualschutz bezweckt. Der Ersatz des Schadens aus Wettbewerbsrechtsverletzungen hat durch das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 (KaWeRÄG 2017) eine Neuregelung erfahren und findet sich nunmehr in den §§ 37a bis 37m KartG. Die Novelle sieht in Umsetzung des Unionsrechts weitreichende Änderungen und Verschärfungen der zivilrechtlichen Haftung vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte