vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsführerhaftung

SchadenersatzBesondere HaftungsfälleHabsburg-LothringenMärz 2024

Verletzen Geschäftsführer schuldhaft ihre Sorgfaltspflichten, haften sie der Gesellschaft gegenüber zur ungeteilten Hand (§ 25 Abs 2 GmbHG, „Innenhaftung“). Sie haben bei der Geschäftsführung die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ anzuwenden. Dieser objektive Sorgfaltsmaßstab nach § 25 Abs 1 GmbHG wird durch subjektive Elemente im Rahmen der Business Judgement Rule gem § 25 Abs 1a GmbHG ergänzt. Mitunter haften Geschäftsführer aber auch unmittelbar gegenüber Dritten („Außenhaftung“). Vereinzelt bestehen darüber hinaus in einigen Sondergesetzen auch weitere Haftungstatbestände.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte