Die Haftung für Wildschäden ist in den jeweiligen Landes-Jagdgesetzen näher geregelt. Daher ist es bei Feststellung eines Wildschadens erforderlich, die zum Ersatz von Wildschäden einschlägigen Bestimmungen im Jagdgesetz des Bundeslandes, wo der Schaden entstanden ist, zu suchen und anzuwenden. Dies insb auch vor dem Hintergrund, dass die Verfahrensvorschriften zur Geltendmachung des Schadens in den verschiedenen Landes-Jagdgesetzen unterschiedlich geregelt sind (Fristen!), wohingegen die Haftungsbestimmungen in den wesentlichen Punkten weitgehend übereinstimmen.