Durch die Befristung wird ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist entscheidend, ob ein Vertrag als befristet oder unbefristet gewertet wird, da dies unterschiedliche Rechtsfolgen zur Folge hat.
Einleitung
Rechtslage nach dem MRG
Die Befristungsregelung des § 29 Abs 1 Z 3 MRG ist nur auf Wohnungsmieten sowohl im Vollanwendungs- als auch im Teilanwendungsbereich des MRG anwendbar.