Eine Ausmalpflicht (Ausmalvereinbarung/Endausmalverpflichtung) hat den Regelungsgegenstand, dass der Bestandnehmer dazu verpflichtet wird, die Bestandsache nach Beendigung des Bestandverhältnisses in ausgemaltem Zustand zurückzustellen. Die Ausmalvereinbarungen, die meist in Klauseln in AGB bzw Vertragsformblättern und Textbausteinen vereinbart werden, sind als Nebenbestimmungen des Bestandvertrages zu qualifizieren.