Der Befristungsabschlag ist eine 25%ige Reduzierung der gesetzlichen Zinsgrenzen für befristete Mietverhältnisse, die einer Zinsbegrenzung nach dem MRG unterliegen.
Grundlegendes
Die gesetzliche Befristungsabschlagsbestimmung kommt auf folgende Mietverhältnisse zur Anwendung:
Nur auf Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG (Wohnungen des Typ III), dh nur auf solche Mietverhältnisse, die dem § 16 Abs 1–6 MRG unterliegen:-der angemessene Mietzins (§ 16 Abs 1 MRG),
-der Richtwertmietzins (§ 16 Abs 2–4 MRG) oder
-der Kategorie-D-Mietzins (§ 16 Abs 5 MRG).