§ 8 AHG idF BGBI 1989/343 sieht für den Geschädigten ein fakultatives Aufforderungsverfahren vor; dabei handelt es sich um eine qualifizierte Mahnung.
Schriftliche Aufforderung
Der Geschädigte soll den Rechtsträger, gegen den er den Ersatzanspruch geltend machen will, zunächst schriftlich auffordern, ihm