Im Anwendungsbereich des WGG gelten für den Verkauf von Objekten (zB Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) durch gemeinnützige Bauvereinigungen zum Teil Besonderheiten bzw Einschränkungen. In der Folge wird erörtert, was für den Verkauf von Objekten an Personen gilt, an die die Objekte zuvor nicht vermietet oder verpachtet gewesen sind.