Um Spekulationen hintanzuhalten, sieht das WGG verschiedene Restriktionen für den Fall des Weiterverkaufs einer Immobilie vor, die ursprünglich im Anwendungsbereich des WGG von einer gemeinnützigen Bauvereinigung als Verkäuferin gekauft wurde.
Einleitung
Was beim Weiterverkauf konkret zu berücksichtigen ist, richtet sich dabei danach, wann und von wem die Immobilie von der Bauvereinigung gekauft wurde: