Im Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gelten für den Verkauf von Objekten (zB Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) durch gemeinnützige Bauvereinigungen zum Teil Besonderheiten bzw Einschränkungen. In der Folge wird erörtert, was für den Verkauf von Objekten an diejenigen Personen gilt, an die die Objekte zuvor vermietet oder verpachtet gewesen sind.