Die Lebensgemeinschaft gewinnt zwar im Vergleich zur Ehe / eingetragenen Partnerschaft immer mehr an Bedeutung, allerdings werden den Partnern Rechte lediglich durch einzelne gesetzliche Bestimmungen verschiedener Materien gewährt. Eine Legaldefinition der Lebensgemeinschaft als solcher fehlt überhaupt. In der Judikatur findet sich eine Annäherung an die Ehe in manchen Bereichen.

