vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflicht zum gemeinsamen Wohnen

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtHacklFebruar 2025

Die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen resultiert aus der allgemeinen Pflicht nach § 91 ABGB, die eheliche Lebensgemeinschaft gemeinsam zu gestalten. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte