Der Versicherungsvertrag als Dauerschuldverhältnis regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. Vertragsparteien sind der Versicherer und der Versicherungsnehmer. Ersterer übernimmt die Gefahr des Eintritts eines ungewissen Ereignisses (Risikotragung). Zweiterer wird dadurch gegen die Folgen der Ereignisverwirklichung (weitgehend) abgesichert. Der Versicherungsvertrag ist entgeltlich und räumt dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Leistung ein.