vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versicherungsvertrag

SchuldrechtVerträgeJeremiasOktober 2023

Der Versicherungsvertrag als Dauerschuldverhältnis regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. Vertragsparteien sind der Versicherer und der Versicherungsnehmer. Ersterer übernimmt die Gefahr des Eintritts eines ungewissen Ereignisses (Risikotragung). Zweiterer wird dadurch gegen die Folgen der Ereignisverwirklichung (weitgehend) abgesichert. Der Versicherungsvertrag ist entgeltlich und räumt dem Versicherungsnehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Leistung ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte