Beim automatischen Übergang der Mietrechte im Fall einer Unternehmensveräußerung, vom Veräußerer (Altmieter) auf den Erwerber (Neumieter), besteht das Recht des Vermieters den Mietzins anzuheben. Bei Gesellschaften hat der Vermieter eine Anhebungsmöglichkeit hinsichtlich des Mietzinses auch dann, wenn zwar nicht das Unternehmen selbst übertragen wird, sondern die Gesellschaftsanteile in einem solchen Ausmaß übertragen werden, dass sich dadurch die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten entscheidend ändern, es daher zu einem Machtwechsel kommt.