Der Lagezuschlag ist einer von mehreren Zuschlägen (und Abstrichen), die bei der Ermittlung des Richtwertmietzinses zu berücksichtigen sind. Ein Lagezuschlag darf nur verlangt werden, wenn das Bestandobjekt in einer Liegenschaft mit überdurchschnittlicher Lage gelegen ist. Die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände müssen dem Mieter vor (bei) Mietvertragsabschluss schriftlich bekannt gegeben werden.