Der Fitnessstudiovertrag ist ein gesetzlich nicht geregelter Vertrag, der Elemente verschiedener gesetzlicher Verträge umfasst. Jeder Fitnessstudiovertrag ist daher gesondert zu beurteilen. In aller Regel werden aber mietvertragliche Elemente überwiegen. Der Betreiber verpflichtet sich zur Bereitstellung der Trainingsgelegenheit und deren Erhaltung. Der Kunde bezahlt ein Benützungsentgelt. Der Vertrag kommt idR zwischen Unternehmer und Verbraucher unter Verwendung von AGB zustande. Es stellen sich wichtige haftungsrechtliche Fragen: Pflichten des Betreibers; etwaiges Mitverschulden des Kunden.