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Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesExenberger/DeitzerJänner 2023

Während Parteien und Schiedsrichter bei einem Ad-hoc-Schiedsverfahren nicht durch eine Institution unterstützt werden, sondern für die Administration des Schiedsverfahrens selbst verantwortlich sind, wird bei institutioneller Schiedsgerichtsbarkeit ein Schiedsverfahren durch eine von den Parteien frei gewählte Schiedsinstitution (oftmals nach den speziellen Regeln dieser Schiedsinstitution) organisiert.

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