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Erklärungsfiktion

SchuldrechtVerbraucherrechtGelbmannOktober 2024

Unternehmer haben  Interesse daran, bestehende Verträge, vor allem Dauerschuldverhältnisse, zu ändern, ohne dafür mit jedem einzelnen Vertragspartner die Änderung im Einzelnen zu verhandeln. Neben der Möglichkeit vorab vereinbarter Entgeltanpassungs- und Leistungsänderungsklauseln gibt es die Variante der Erklärungsfiktion (= Zustimmungsfiktion), bei der der Unternehmer die geplante Änderung mitteilt und ein bestimmtes Verhalten (meist der Mangel eines Widerspruches, dh bloßes Schweigen) des Vertragspartners als Zustimmung gilt.

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