vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anzahlung

SchuldrechtAllgemeinesUngerMärz 2024

Unter Anzahlung versteht man die erste Teilerfüllung des Vertrages: Bei Vertragsabschluss wird eine Teilleistung erbracht, die auf die Gesamtleistung angerechnet wird. Es handelt sich dabei um eine Vorleistung für die Erbringung einer zukünftigen Leistung. Praktisch wichtig ist vor allem die Abgrenzung zum Angeld: Im Zweifel ist nach der Verkehrssitte jedoch immer von einer Anzahlung auszugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte