Die Kausalität ist neben Schaden, Rechtswidrigkeit und Verschulden eine (kumulative) Voraussetzung der Schadenersatzpflicht nach den §§ 1295 ff ABGB. Die Prüfung erfolgt rein logisch: Ein positives Tun ist für einen Schaden kausal, wenn dessen Wegdenken zu einem Entfall des Schadens führen würde. Hingegen ist ein Unterlassen dann kausal, wenn der Schaden durch Hinzudenken des gebotenen Verhaltens entfiele. Eine Einschränkung dieser weiten Anknüpfung erfolgt auf Verursachungsebene durch das Erfordernis der Adäquanz.