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Ingerenzprinzip

SchadenersatzAllgemeinesFialaJänner 2024

Verkehrssicherungspflichten im weiten Sinn werden von der Lehre und Rechtsprechung in Ingerenzprinzip und Verkehrssicherungspflichten im engeren Sinn unterschieden. Ansatzpunkt des Ingerenzprinzips ist die Schaffung oder das Bestehenlassen einer Gefahrenquelle.

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