vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kausalität

SchadenersatzAllgemeinesStegner/MerzoJänner 2024

Die Kausalität ist neben Schaden, Rechtswidrigkeit und Verschulden eine (kumulative) Voraussetzung der Schadenersatzpflicht nach den §§ 1295 ff ABGB. Die Prüfung erfolgt rein logisch: Ein positives Tun ist für einen Schaden kausal, wenn dessen Wegdenken zu einem Entfall des Schadens führen würde. Hingegen ist ein Unterlassen dann kausal, wenn der Schaden durch Hinzudenken des gebotenen Verhaltens entfiele. Eine Einschränkung dieser weiten Anknüpfung erfolgt auf Verursachungsebene durch das Erfordernis der Adäquanz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte