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Kumulative Kausalität

SchadenersatzAllgemeinesStegnerFebruar 2024

Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere Ursachen einen Schaden gleichzeitig herbeigeführt haben, aber schon jede einzelne alleine den Erfolg nach sich gezogen hätte. Die Prüfung mittels der Conditio-sine-qua-non-Formel ergibt in diesen Fällen, dass keiner der potentiellen Schädiger ursächlich war. Nach hM greift dennoch eine Solidarhaftung analog § 1302 ABGB: Es dürfe nicht zu Lasten des Geschädigten gehen, dass mehrere Schädiger einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft herbeiführen und dabei ein bloß potentiell kausales Verhalten gesetzt haben.

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