Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere Ursachen einen Schaden gleichzeitig herbeigeführt haben, aber schon jede einzelne alleine den Erfolg nach sich gezogen hätte. Die Prüfung mittels der Conditio-sine-qua-non-Formel ergibt in diesen Fällen, dass keiner der potentiellen Schädiger ursächlich war. Nach hM greift dennoch eine Solidarhaftung analog § 1302 ABGB: Es dürfe nicht zu Lasten des Geschädigten gehen, dass mehrere Schädiger einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft herbeiführen und dabei ein bloß potentiell kausales Verhalten gesetzt haben.