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Schadenersatz

SchadenersatzAllgemeinesStegner/MerzoJänner 2024

Grundsätzlich trägt jeder seinen Schaden selbst (vgl § 1311 Satz 1 ABGB). Das Schadenersatzrecht regelt die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen es zu einer Schadensverlagerung auf einen Dritten (Schädiger) kommt. Die Voraussetzungen lassen sich (grob) danach einteilen, ob es sich um eine Haftung aus schuldhafter Verletzung vertraglicher oder deliktischer Pflichten (sog Verschuldenshaftung), eine Haftung aufgrund Realisierung abstrakter Gefährlichkeit (sog Gefährdungshaftung) oder eine Haftung aus rechtmäßigem Eingriff (sog Eingriffshaftung) handelt.

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