Der Bevollmächtigungsvertrag ist eine Kombination von Auftrag und Vollmacht. Konkret handelt es sich dabei um einen Auftrag, zu dessen Ausführung der Auftraggeber dem Beauftragten eine Vollmacht einräumt. Der Beauftragte handelt daher im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die entsprechenden Bestimmungen sind in den §§ 1002 ff ABGB zu finden, die Auftrag und Vollmacht gemischt regeln.