Das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz stellt die Leistung von Schadenersatz an Opfer von Verkehrsunfällen beim Betrieb von Kfz sicher, wenn berechtigte Ansprüche mangels Kenntnis des Schädigers (Fahrerflucht) nicht oder gegenüber einem Lenker, einem Halter oder einer Haftpflichtversicherung nur erschwert einbringlich gemacht werden können. Ersatz erhalten zudem auch jene Geschädigte, die Verletzungen trotz der bestimmungsgemäßen Verwendung von Gurten und Helmen erleiden.