Im Rahmen der Familiengerichtshilfe unterstützen Fachleute psychosozialer und sozialpädagogischer Berufe (PsychologInnen, PädagogInnen und SozialarbeiterInnen) das jeweilige Bezirksgericht bei Verfahren über die Obsorge und persönliche Kontakte. Die Familiengerichtshilfe ist ein justizeigenes Rechtsinstitut, das unmittelbar vom Gericht beauftragt wird. Gesetzlich geregelt ist sie in § 106a Außerstreitgesetz (AußStrG).