Das Beweisverfahren in Außerstreitangelegenheiten läuft in seinen Grundzügen wie das Beweisverfahren im streitigen Verfahren ab; in seinen speziellen Ausprägungen sind jedoch Abweichungen vorgesehen.
Das Beweisverfahren in Außerstreitangelegenheiten läuft in seinen Grundzügen wie das Beweisverfahren im streitigen Verfahren ab; in seinen speziellen Ausprägungen sind jedoch Abweichungen vorgesehen.