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Beschlagnahme

StrafrechtErmittlungsverfahrenIbesichJänner 2025

Die Beschlagnahme ist ein gerichtlicher Akt zur Sicherung von Beweisen, privatrechtlichen Ansprüchen oder vermögensrechtlichen Entscheidungen (zB Verfall, Einziehung). Sie ergänzt die Sicherstellung und ist wie diese an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Im Gegensatz zur Sicherstellung bedarf die Beschlagnahme stets einer richterlichen Anordnung und unterliegt strengen Verfahrensanforderungen (§ 115 StPO).

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