Die Identitätsfeststellung gem § 118 StPO erlaubt der Kriminalpolizei, die Identität einer Person zu ermitteln, wenn bestimmte Tatsachen nahelegen, dass die Person an einer Straftat beteiligt ist, als Zeuge Auskunft geben könnte oder Spuren hinterlassen hat. Dabei dürfen personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum oder Fingerabdrücke erfasst werden. Die Maßnahme erfordert Mitwirkung des Betroffenen, kann jedoch bei Weigerung auch zwangsweise durchgesetzt werden.