Eine Urkunde im Grundbuchsrecht ist eine schriftliche Aufzeichnung von Liegenschaften betreffenden Rechtshandlungen (bspw Liegenschaftskauf oder Pfandrechtseinräumung). Einverleibungen und Vormerkungen können nur aufgrund von Urkunden eingetragen werden. Man unterscheidet zwischen öffentlichen (wie Urteile, Beschlüsse oder Bescheide) und privaten Urkunden.