Die vertragliche Preisgestaltung beim Werkvertrag kann durch Pauschalpreis, Einheitspreis oder Regiepreis erfolgen. Beim Regiepreis wird für jeden Produktionsfaktor (zB Personal-, Materialaufwand) ein bestimmter Preis je Einheit festgelegt. Der Gesamtpreis errechnet sich aus der Summe der tatsächlich aufgewendeten Einheiten multipliziert mit dem jeweiligen Regiepreis. Wesentlich für den Regiepreis ist, ob diesem ein garantierter Kostenvoranschlag, ein Kostenvoranschlag ohne Garantie oder ein Schätzungsvorschlag zugrunde liegt oder überhaupt kein Kostenvoranschlag vorangegangen ist.