Die Rückabwicklung von Verträgen beruht auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, abhängig davon, aus welchem Grund der Vertrag rückabgewickelt wird. Als Rechtsgrundlagen kommen etwa bereicherungsrechtliche Ansprüche wie die §§ 871, 1431, 1435 ABGB oder Ansprüche infolge des Rücktritts von einem Fernabsatz- und Auswärtsgeschäft nach §§ 14 f FAGG in Betracht. Die Rechtsgrundlage ist maßgeblich für den Inhalt und den Umfang des Rückabwicklungsanspruchs.