Unter dem Überbegriff Arzthaftung wird allgemein die Haftung von Ärzten und/oder Rechtsträgern von Krankenanstalten und/oder Angehörigen der sonstigen Gesundheitsberufe für Schäden, die Patienten in Zusammenhang mit deren Gesundheitsbehandlung entstanden sind, verstanden. Die Arzthaftung im engeren Sinn umfasst zwei Fallgruppen: die Haftung wegen Behandlungsfehlern und die Haftung aus Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht.