Das neue Erwachsenenschutzrecht bringt eine verstärkte Kontrolle durch das Gericht mit sich. Jeder Erwachsenenvertreter muss dem Gericht jährlich über den persönlichen Kontakt, den Wohnort, das Befinden sowie über die besorgten und im nächsten Jahr zu besorgenden Angelegenheiten berichten („Lebenssituationsbericht“). Ferner muss der Erwachsenenvertreter bei Antritt seiner Funktion dem Gericht den Vermögensstand angeben und in weiterer Folge Rechnung legen.