vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuschlag

ExekutionsrechtExekutionsartenMiniAugust 2024

Durch die Erteilung des Zuschlags erwirbt der Ersteher im Versteigerungsverfahren Eigentum an der versteigerten (beweglichen oder unbeweglichen) Sache.

Einleitung

Im Rahmen eines Exekutionsverfahrens werden vom Gericht bewegliche und unbewegliche Sachen versteigert. Der Ersteher erwirbt durch die Erteilung des Zuschlags das Eigentum an der versteigerten Sache.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte