Eine gerichtliche Versteigerung wird durch ein sog Versteigerungsedikt bekannt gemacht. In diesem Edikt erfährt der Interessent die Eckdaten der Versteigerung.
Eine gerichtliche Versteigerung wird durch ein sog Versteigerungsedikt bekannt gemacht. In diesem Edikt erfährt der Interessent die Eckdaten der Versteigerung.