Kostenvoranschläge spielen in der wirtschaftlichen Praxis eine große Rolle. Kaum ein Werk wird ohne vorheriger Veranschlagung der Kosten in Auftrag gegeben. Dabei stellt sich neben der Frage, ob für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ein gesondertes Entgelt zu zahlen ist vor allem auch die Frage, ob die veranschlagten Kosten verbindlich sind. Die Rechtsfolgen eines Kostenvoranschlages werden in § 1170a ABGB im Allgemeinen sowie durch § 5 KSchG als lex specialis für Verbraucherverträge geregelt.