Eine der möglichen vertragsgestalterischen Möglichkeiten zur Absicherung der ordnungsgemäßen Erfüllung vertraglicher Pflichten ist die Bedingung eines Vergütungsbetrages (dh die Vereinbarung einer Konventionalstrafe), wodurch die Parteien ua eine Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen (und damit die Verhinderung langwieriger Diskussionen über die Schadenshöhe) erreichen können. § 1336 ABGB bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung solcher Vertragsbestimmungen und regelt insbesondere auch den Fall zu hoher Konventionalstrafen (richterliches Mäßigungsrecht).