Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt eine alternative Form der Streitbeilegung neben den staatlichen Gerichten dar. Schiedsgerichtsbarkeit und staatliche Gerichtsbarkeit haben unterschiedliche Stärken und Schwächen; die Verfahrensabläufe unterscheiden sich mitunter stark. Es gilt daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht sinnvoll ist.